Gutachten vom Sachverständigen
Sie möchten eine Immobilie, ein Wohnrecht oder ein Grundstück wertschätzen lassen? Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an mich. Ich bin Ihr Ansprechpartner, wenn es um die professionelle Erstellung von qualifizierten Wertgutachten für Immobilien oder Gebäudeschäden geht. Seit meinem Studienabschluss an der Deutschen Immobilien Akademie an der Universität in Freiburg im Jahr 2001 erstelle ich als Diplom-Sachverständiger qualifizierte Gutachten für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten sowie für Gebäudeschäden – wertungsfrei, objektiv und unabhängig.
Expertengutachten: unabhängig, gewissenhaft und objektiv
Ob bei An- oder Verkaufsabsichten, Vermögensaufteilungen und -übertragungen, Erbauseinandersetzungen oder auch im Falle einer Scheidung: Ich erstelle für Sie qualifizierte und unabhängige Verkehrswertgutachten. Darüber hinaus erarbeite ich Stellungnahmen zu Gunsten Dritter, wenn es zum Beispiel um die Abwägung von Prozessrisiken geht. Als zertifizierter Diplom-Sachverständiger werden meine erstellten Gutachten von Gerichten und Finanzämtern anerkannt. Sie zeichnen sich durch
- fachliche Kompetenz,
- Unabhängigkeit,
- Objektivität,
- Gewissenhaftigkeit und
- Zuverlässigkeit bei der Ausführung aus.
Individuelle Anfertigung und Erstellung
Die Erstellung des Gutachtens erfolgt nach § 194 Bau-GB (Baugesetzbuch). Am besten klären wir gemeinsam in einem persönlichen Gespräch, welche Form von Gutachten Sie im Einzelfall benötigen.
Je nach Art und Umfang des zu erstellenden Gutachtens dauert die Anfertigung etwa 4 bis 6 Wochen. In enger Absprache mit Ihnen finden wir gemeinsam die bestmögliche Lösung für Ihr Anliegen.
Die Vergütung der erbrachten Leistungen für die Erstellung meiner Gutachten orientiert sich an der Honorartabelle für Verkehrswertgutachten (Honorartarif für Gutachten über die Ermittlung des Wertes von Grundstücken, Gebäuden und anderen Bauwerken bzw. Rechten von Grundstücken des Bundesverbands Deutscher Grundstückssachverständiger e. V. - BDGS).